Hamburger Bürgerschaft fordert Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz - Bundesratsinitiative mit Stimmen der CDU gestartet
Hamburg - Die Hamburger Bürgerschaft hat gestern beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 GG um einen Diskriminierungsschutz für Homosexuelle zu starten. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die Hamburger Initiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Nach Berlin und Bremen hat damit ein drittes Bundesland angekündigt, sich im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung zugunsten eines Diskriminierungsschutzes für Lesben, Schwule und Transgender einzusetzen.
Ganz besonders erfreulich ist es, dass die Regierungsfraktionen CDU und GAL einen von der SPD-Fraktion initiierten Antrag positiv aufgegriffen haben und dieser mit den Stimmen aller vier Parteien in der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet wurde. Es ist von besonderer Bedeutung, dass mit dem schwarz-grün regierten Hamburg erstmals ein CDU-geführtes Bundesland für den Grundrechtsschutz von Lesben, Schwule und Transgender initiativ wird.
Mit diesem Beschluss nimmt die Aktion 3+ „Lesben und Schwule in die Verfassung!“ weiter Fahrt auf. Wir gehen davon aus, dass die Initiative im Bundesrat von weiteren Bundesländern unterstützt wird. Auch der nächste Bundestag sollte den Grundrechtsschutz für Lesben, Schwule und Transgender auf die Tagesordnung setzen.
Quelle: www.artikeldrei.de
Zusatzinformation vom LSVD:
Die Landesregierungen von Berlin, Hamburg und Bremen haben heute die von den drei Landesparlamenten beschlossene Bundesratsinitiative zur Ergänzung der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs. 3 GG um das Diskriminierungsverbot für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender auf den Weg gebracht. Der Lesben und Schwulenverband (LSVD) lobt das Vorhaben der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg. Manfred Bruns, Sprecher des LSVD sagt dazu: "Wir begrüßen die Initiative der Länder zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Die Initiative wird von Regierungen getragen, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind. Diese überparteiliche Initiative setzt ein starkes Signal für den Bundestag, sich des Themas anzunehmen und die Forderung von Lesben, Schwulen und Transgender nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz auf die Tagesordnung des Parlamentes zu setzten". Die gemeinsame Bundesratsinitiative ist auch ein wichtiges Signal für die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene so der LVSD weiter erwartet man, dass die CDU/CSU und die FDP dieses Signal in ihrem Koalitionsvertrag aufgreifen. Bislang fehlt im Deutschen Recht ein umfassender Diskriminierungsschutz: Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal „sexuelle Identität“ nicht mit aufgeführt ist.
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