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Geschrieben von: CSD-Vorstand
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Sonntag, den 18. Oktober 2009 um 12:26 Uhr |
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Bundesinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes

Rostock/Schwerin - Bei der letzten Mitgliederversammlung wurde der Vorstand des CSD Rostock e.V. damit beauftragt, sich der Initiative, die auch schon die Länder Hamburg, Berlin und Bremen durchlaufen haben, anzuschließen und auch in Mecklenburg Vorpommern die Angleichung des Artikel 3 des Grundgesetzes zu fordern. Dies ist diese Woche geschehen. Zusammen mit dem Landesverband "Gaymeinsam e.V." und dem CSD Schwerin e.V. hat der CSD Rostock e.V. ein Schreiben an das Ministerium verfasst und somit die Angleichung des Artikel 3 Absatz 1 gefordert. Das offizielle Schreiben an das Ministerium und noch weitere politische Intuitionen wurde am Freitag durch den Landesverband an die Landesregierung Mecklenburg Vorpommern geschickt.
Schreiben an die Landesregierung Mecklenburg Vorpommern
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